Integration

 

Entwicklung der Integration = des Gemeinsamen Unterrichts

 

Im Januar 1990 begann die erste Etappe auf dem Weg zu einer Schule für alle Kinder.

 

Es fand die erste öffentliche Veranstaltung mit allen statt, die an Bildung interessiert waren. Der Integrationsgedanke wurde vorgestellt, Bedenken in einer konstruktiven Diskussion behandelt und die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler stimmten zu, den Weg des Gemeinsamen Unterrichts mir behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern zu gehen.

 

Jetzt begann die Vorbereitung aller Lehrerinnen und Lehrer auf diese Aufgabe. Einige besuchten Schulen im alten Bundesgebiet, die bereits Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht hatten. Fasziniert von diese großartigen Aufgabe kamen sie zurück um es in Glöwen Wirklichkeit werden zu lassen.

 

Motor dabei war stets die Schulleitung unserer Schule, die sich für das Sammeln von allen möglichen Erfahrungen einsetzte und den Lehrern die Besuche an verschiedensten Fördereinrichtungen ermöglichte, die Zusammenarbeit mit Sonderpädagogen der kreislichen Allgemeinen Förderschule inszenierte sowie Ärzte, Therapeuten, Schulpsychologen ins Boot holte. Überall versuchten wir Wissen zum Gemeinsamen Unterricht aufzuspüren und für die Organisation und Nutzung an unserer Schule aufzuarbeiten.

 

Das Engagement der Schulleitung für den Gemeinsamen Unterricht und das der Lehrerinnen, die sofort diesen Gedanken verinnerlichten schwappte allmählich auf das ganze Kollegium über und es begann zum Schuljahr 1990/1991 sich ein schulinternes Fortbildungs- und Weiterbildungsprogramm zu entwickeln, welches bis heute fortlaufend genutzt wird.

 

Die Integrationsarbeit begann mit einzelnen Schülerinnen und Schülern nach individuellen Entwicklungsplänen. Es waren Schüler, die bereits vor Jahren in unserer Schule eingeschult wurden, in eine entsprechende Förderschule wechselten und durch die politischen Veränderungen und Schulschließungen an ihre Heimatschule zurück geschickt wurden oder, die es vor lauter Heimweh zu ihren Eltern in den Internaten nicht mehr aushielten.

 

Am 19.02. 1991 wurde durch die Schulleitung das erste Konzept in einer öffentlichen Elternversammlung vorgestellt und fand sofort die Zustimmung aller Eltern. Im März 1991 informierte die Schule den Schulträger. Daraufhin kam es am 21.03. 1991 zum Errichtungsbeschluss einer Grund- und Gesamtschule mit Zustimmung für die Integration und mit dem Wissen darüber, dass 22 Räume und Lehrer fehlen um nicht nur von Integration und Gemeinsamen Unterricht zu sprechen, sondern ihn auch zu praktizieren.

 

Mit Beginn des Schuljahres 1991/ 1992 wurde ein korrespondierendes Lehrerteam geschaffen, dass sich flexibel um die sich verändernde Prozessplanung kümmerte und darauf reagierte. Schuljahr für Schuljahr konnten Verbesserungen in der Optimierung der schulinternen Integrationsarbeit erzielt werden, auch wenn die äußeren Bedingungen nicht immer so waren, wie wir sie uns für diese Aufgaben wünschten. Aber wir machten stets das Beste daraus. Arbeitsschritte, die Schwerpunkt in der Arbeit dieses Lehrerteams waren, bezogen sich auf das Bewusstmachen von Problemen und Aufgaben, die kritische Einschätzung des Erreichten und die pädagogische Wertung sowie die ständige Weiterentwicklung und das Delegieren der Aufgaben im Gemeinsamen Unterricht auf alle Lehrerinnen und Lehrer. Denn die Nachfrage zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern wurde größer und es sprach sich über die Landesgrenzen hinaus herum, dass es in der Prignitz eine Schule gibt, die sich auch um Kinder mit Behinderungen egal welcher Art kümmert.

 

Die zweite Etappe begann im Schuljahr 1992/ 1993, wo Integration bereits Schulalltag war. Die gesetzlich eindeutigen Bestimmungen dafür entwickelten sich langsam und wurden endlich im neuen Brandenburger Schulgesetz fest verankert. Eine Bestätigung für uns, dass wir mit unserem Integrationsgedanken auf dem richtigen Weg waren und sind.

 

Somit konnten ab Juni 1993 die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und Förderausschüsse mit einer gründlichen Diagnostik zum individuellen Entwicklungsstand unserer Schülerinnen und Schüler, mit dem Ziel Fördermaßnahmen in ihren persönlichen Förderbereichen festzulegen und im Schulalltag zu beachten, durchgeführt werden. Es wurden schülerbezogene Entwicklungskonzepte erstellt und die Art und Weise der Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen mit den Eltern in den Mittelpunkt gerückt.

 

Lehrpläne wurden für Kinder mit Lernbehinderungen so umgeschrieben, dass das unterste Niveau des Regelplanes angestrebt wird und bei Bedarf der Rahmenplan der Allgemeinen Förderschule zum Einsatz kommt. Erste Erfolge stellten sich ein, die Kinder fühlten sich integriert und waren in ihrer sozialen Persönlichkeitsentwicklung gestärkt, traten selbstbewusster auf, von Besuchern unter den Kindern ohne Behinderung nicht zu bemerken, erst wenn sie darauf hin gewiesen wurden.

 

Schwieriger war noch der Übergang in die Sekundarstufe, der im Lehrerkollektiv diskutiert wurde, wobei nach Möglichkeiten und Lösungen gesucht wurde.

 

1993/ 1994 setzt sich an unserer Schule der Ganztag in den Klassenstufen 7 bis 10 durch, das Konzept wurde beantragt und dem wurde durch Schulträger und Ministerium zugestimmt. Wieder ein Schritt zur Verbesserung der Arbeit im Gemeinsamen Unterricht. Viele Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wurden herangeführt- ein Weg zur Verbesserung des Übergangs in die Klasse 7 und der Schwerpunkt dieser Arbeit lag aber im Finden der Stärken, Neigungen und Talente der Integrationskinder. Hier stärkten sie ihr Selbstbewusstsein, erreichten Erfolge, die die sonst problemlos lernenden Schüler manchmal in den Schatten stellten- ein Ergebnis der Gleichwertigkeit trotz Behinderung.

 

Es beginnt die dritte Etappe mit der Erweiterung der Schule durch einen Schulanbau im August 1995. Damit waren alle räumlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Entwicklung unserer Integrationsschule geschaffen. Wir bekamen ausreichend Integrationsräume, Fachräume, Spezialräume und konnten das Klassenraumprinzip endlich Wirklichkeit werden lassen. Noch sind wir keine barrierefreie Schule, aber haben die Möglichkeit durch das Vorhandensein einer Rampe und den zu ebener Erde liegenden Räumen, und behindertengerechten Toiletten, Kinder im Rollstuhl oder mit Gehhilfen das Gemeinsame Lernen in der Nähe ihres Elternhauses zu realisieren.

 

Die Organisation des Gemeinsamen Unterrichts und die Umsetzung der inhaltlichen Konzepte verbesserten sich.

 

Die Kolleginnen und Kollegen bildeten sich fort. Sie stellten die Frage: „Was muss ein begabter Schüler an Förderung erhalten?"

 

„Was kann ein Integrationsschüler erreichen?".

 

 Klasse

 

Der Gemeinsame Unterricht

 

Täglich beschäftigen wir uns bei der Vorbereitung unserer Unterrichtsstunden mit den Fragen: „Wie fördere ich heute an diesem Thema den begabten Schüler?" und „ Was können meine Integrationsschüler dazu erreichen?". Selbst dazwischen tun sich für den Rest der Klasse Fragen auf- das ist unser Anspruch an guten Unterricht.

 

Professor Müller- Ummroth sagte über Lehrer:

 

„Wahrscheinlich gibt es nicht so viele Berufe, an die die Gesellschaft so widersprüchliche Anforderungen stellt: Gerecht soll er sein, der Lehrer, und zugleich menschlich und nachsichtig, straff soll er führen, doch taktvoll auf jedes Kind eingehen.

 

Begabungen wecken, pädagogische Defizite ausgleichen, Suchtprophylaxe und Aids- Aufklärung betreiben, auf jeden Fall den Lehrplan einhalten, wobei hochbegabte Schüler gleichermaßen zu berücksichtigen sind wie schwer Lernende.

 

Mit einem Wort: Der Lehrer hat die Aufgabe eine Wandergruppe mit Spitzensportlern und Behinderten bei Nebel durch unwegsames Gelände in nordsüdlicher Richtung zu führen, und zwar so, dass alle bei bester Laune und an drei verschiedenen Zielorten ankommen."Unter den Insidern, also den anderen Schulen in unserem Landkreis und deren Schulträgern, sind wir eine „Integrationsschule", obwohl es diese Bezeichnung nicht offiziell gibt.

 

Zur Zeit lernen 19 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. In jeder Klassenstufe lernen behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler zusammen. Ihr sonderpädagogischer Förderbedarf besteht in folgenden Förderschwerpunkten:

 

„ Lernen "

„ emotionale und soziale Entwicklung "

„ Sprache "

„ Hören "

„ Sehen".

 

Die sächlichen, räumlichen und materiellen Voraussetzungen sind in den zurück liegenden Jahren durch den Schulträger geschaffen worden.

 

Aus der Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen der Kinder entwickelte sich die Notwendigkeit, den Unterricht zu verändern. Das Konzept des Gemeinsamen Unterrichts ist stets in Einheit mit dem Gesamtkonzept der Schule, einschließlich dem Ganztag zu sehen mit dem Ziel den „Besonderheiten" der Kinder gerecht zu werden und auch den Schülern ohne Handicap Werte und Toleranz, Verantwortung und Rücksichtnahme zu vermitteln.

 

Unterrichtsveränderung bedeutet ständig Differenzierung in den Aufgabenstellungen, Verbindungen der Themen aus verschiedenen Rahmenlehrplänen, dem Regelplan der Grundschule, der Oberschule, dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" bzw. Anpassung der Themen an die verschiedenen Niveaustufen der Schülerinnen und Schüler, bedeutet aber auch fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht, Arbeit in Projekten, Lernen in Stationen, Wochenplanarbeit und Freies Arbeiten.

 

Ständig werden individuelle Förderpläne und Entwicklungsberichte nach Maßgabe der Gesetze zur Beantragung von entsprechenden Förderstunden für den einzelnen Schüler fortgeschrieben. Zusammengetragen werden die Aussagen aus den Monatsplänen, die 6- 8 wöchentlich durch alle Fachlehrer des jeweiligen Schülers erstellt werden.

 

Diese stellen für uns als Lehrer die Arbeitsgrundlagen dar, immer mit dem Blick auf die Besonderheiten des Kindes und den individuellen Förderschwerpunkt.

 

Schwerpunkte im Förderplan sind kognitive Fähigkeiten in den einzelnen Lernbereichen, sensorielle Fähigkeiten (z.B. Wahrnehmung, Konzentration, Merkfähigkeit), feinmotorische und grobmotorische Fähigkeiten, Sprache, sprechmotorische Fähigkeiten, Sozialverhalten, Persönlichkeitsmerkmale (z.B. Ich- Stabilisierung, Aufbau von Frustrationstoleranz) und weitere zu fördernde Fähigkeiten und Fertigkeiten.

 

Der Umfang des Unterrichts bestimmt der Stundenpool der Klassenstufe, die Anzahl der Integrationskinder in der Klassenstufe und deren Behinderungsart bzw. Förderschwerpunkt. Optimal ist ein durchgängiges Zwei- Lehrer- System begleitend im Unterricht, was aber leider nur stundenweise realisierbar ist. Dabei legen wir Wert auf Integration und vermeiden Aussonderung. Dennoch ist für die persönliche Lern-und/ oder Sozialentwicklung mancher Schüler Einzelunterricht notwendig.

 

Auf der Grundlage der Förderpläne beraten sich die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer zu den einzelnen Unterrichtsstunden und legen Inhalte, Methoden und Verfahren fest. Das stellt an alle Kolleginnen und Kollegen erhöhte Anforderungen. Wir gehen davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf individuelle Unterstützung in ihrem Lernprozess haben.

 

Durch die lückenlose Begleitung aller unserer Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen" erstellt die Klassenkonferenz im zweiten Halbjahr der 8. Klasse einen zusammenfassenden Entwicklungsverlauf auf der Grundlage des Zeugnisses und seiner gesamten Persönlichkeitsentwicklung. Daraus wird eine Prognose abgeleitet, die Aussagen über eine mögliche Beendigung der sonderpädagogischen Förderung oder deren Fortsetzung beinhaltet.

 

Ist eine Beendigung möglich, wird der Zeitpunkt beraten. Es werden Angaben zum möglichen Schulabschluss gemacht.

 

Nun schließt sich ein Beratungsgespräch mit dem Schüler und seinen Eltern an.

Verantwortlich sind der Klassenleiter, der Sonderpädagoge oder Integrationslehrer.

 

Es besteht immer die Möglichkeit, die sonderpädagogische Förderung auf Antrag zu beenden. Dem allerdings die Klassenkonferenz, der Sonderpädagoge und das Staatliche Schulamt zustimmen müssen.

 

Mit der Fertigstellung der Endjahreszeugnisse der 8. Klasse schließt sich eine weitere Beratung an, um über die Antragstellung zur Beendigung zu beraten, die dann mit Beginn der 9. Klasse oder spätestens nach dem ersten Halbjahr der 9. Klasse erfolgen sollte.

 

Der Antrag wird dann dem Staatlichen Schulamt, wenn noch nicht bis dahin erfolgt, vorgelegt und dessen Entscheidung abgewartet.

 

Die dritte Beratung findet zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 9 statt, in der die Klassenkonferenz über die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Beendigung befindet-gegebenenfalls müssen neue Maßnahmen getroffen werden. Dem Schüler und den Eltern ist bewusst, dass mit der Beendigung der sonderpädagogischen Förderung die Prüfung in der Klasse 10 ohne Abminderung zu schreiben ist und damit ein Abschluss der Oberschule erreichbar ist.

 

Wird die sonderpädagogische Förderung fortgesetzt, erhält der Schüler den Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen" im Gemeinsamen Unterricht.

 

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den anderen Förderschwerpunkten können bei bestandener Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 einen Abschluss der Oberschule erlangen. Haben sie körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen, steht ihnen nach den Gesetzen ein Nachteilsausgleich zu. Die Schule trägt dafür Sorge, dass ihnen dieser Nachteilsausgleich stets gewährt wird.

 

An der Oberschule Glöwen konnte die Planstelle für einen Sonderpädagogen mit den Fachrichtungen Lernbehinderten- und Verhaltensgestörtenpädagogik besetzt werden. Die Kollegin ist außerdem Mitarbeiterin der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle Perleberg und als Beratungslehrerin mit dem Schwerpunkt „Sehen" im Landkreis Prignitz tätig. Zwei weitere Kolleginnen haben eine sonderpädagogischen Fachrichtung an der Humboldt- Universität Berlin studiert, mit dem Ziel, die Kompetenzen im Bereich des Gemeinsamen Unterrichts, speziell im Bereich Sprachheilpädagogik und Körperbehindertenpädagogik, zu vervollkommnen.

 

Fest eingebunden in den Gemeinsamen Unterricht ist seit über 10 Jahren eine Schulsozialarbeiterin.

 

Der Fachbereich „Gemeinsamer Unterricht" trifft sich mehrmals im Schuljahr zur Beratung über die Inhalte des integrativen Unterrichts und seiner Umsetzung und zur Vorbereitung und Durchführung der Feststellungsverfahren.

 

Bei letzteren erhalten wir die Unterstützung der Sonderpädagogen der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle (SpFB). Wir arbeiten eng mit ihnen während der Vorbereitung, der Diagnostik und der Durchführung der Förderausschüsse zusammen. Ab dem Schuljahr 2005/ 2006 bedingt durch die Gesetzesänderung wird die förderdiagnostische Lernbeobachtung im Bereich der Förderschwerpunkte „Lernen", „Sprache" und „soziale und emotionale Entwicklung" durch die SpFB realisiert.

Es gibt seit mehreren Jahren eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit den sich im Amt befindlichen Förderschulen auf unterschiedlichen Ebenen.

Besonders hervorzuheben ist die noch ausbaufähige Kooperation mit der Förderschule für geistig Behinderte des CJD in Hoppenrade. Seit 5 Jahren finden gegenseitige Besuche statt, die immer an ein Projekt gebunden waren oder die gemeinsame Teilnahme am Sportfest sowie Theateraufführungen.

 

Mit diesen Aktivitäten möchten wir unseren Regelschülern die durch unsere Gesellschaft noch immer nicht gelebte Toleranz, gegenüber dem Anderssein, bewusst machen und entsprechend fördern.

 

Eventuell sind gemeinsame Unterrichtsstunden geplant, die aber zur Zeit durch organisatorische Schwierigkeiten ruhen.

 

Ebenso wichtig und seit dem Beginn des Gemeinsamen Unterrichts ist die Kooperation mit dem Kinder- und Jugenddorf Sigrön, wobei es hier um die Reintegration verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher in den Schulalltag geht.

 

Ständig sind wir um eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern der behinderten Kinder bemüht, aber auch bestrebt, Vorbehalte bei den anderen Eltern abzubauen. Damit leisten wir als Integrationsschule einen Beitrag bei der Erziehungsarbeit der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler und machen in der Gesellschaft dadurch auf uns aufmerksam.