Infobrief des SL zur Teststrategie an Schulen

13.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

das laufende Schuljahr ist geprägt von vielen Maßnahmen und Entscheidungen, die der Entwicklung der SARS-COV 2 Pandemie geschuldet sind.

Ich, als Schulleiter möchte soweit rechtlich möglich sicherstellen, dass Ihre Kinder sorgenfrei am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen können. Natürlich bin ich als Leiter einer öffentlichen Einrichtung des Landes Brandenburg in meinem Handeln an alle rechtlichen Vorgaben wie z.B. Verordnungen, Gesetze, Amtsmitteilungen des MBJS,…. gebunden. Meine KollegInnen und ich versuchen vertretbar und transparent Entscheidungen so umzusetzen, dass sie rechtskonform, aber trotzdem umsetzbar sind.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Fallzahlen und unter dem Gesichtspunkt des höchsten möglichen Schutzes des Einzelnen unter gleichzeitiger Berücksichtigung alles zu tun, damit das Recht auf Bildung gewahrt werden kann, wurden einschneidende Beschlüsse gefasst, die es nun umzusetzen gilt.

Ich möchte Sie bitten, mich zu unterstützen, alles zu tun, damit Sie und wir sicherstellen können, dass Ihre Kinder soweit möglich keinen Infektionsgefahren ausgesetzt werden. Dazu bedarf es der Einhaltung aller Maßgaben des Rahmenhygieneplanes der Schule. Natürlich gibt es keinen voll umfassenden Schutz, aber unser Bestreben sollte es sein, das Machbare zu tun, um vermeidbare Infektionen abzuwenden.

Neu ist, dass die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab dem 19.04.2021 gemäß §17a der 7.SARS-CoV-2- EindV festschreibt, dass das Betreten der Schule nur noch unter der Voraussetzung des Nachweises eines Antigen- Schnelltests oder eines anderen Tests auf das Coronavirus SARS- CoV-2 mit negativem Testergebnis möglich ist.

Aus diesem Grund werden Ihnen für die verpflichtende Testung zu Hause 2 Antigen- Selbsttests pro Woche ausgehändigt. Sie erhalten für den Zeitraum vom 19.04.2021 bis zum 30.04.2021 pro Kind 4 solcher Schnelltests. Die zu verwendenden Tests sind so aufgebaut, dass Sie auch durch Laien (ohne medizinische Kenntnisse) durchgeführt werden können. Die Tests werden in der Regel zu Hause durchgeführt.

Ich, als Schulleiter bin verpflichtet, entsprechend zu prüfen, ob ein solcher negativer Nachweis vorliegt, bevor die Schule betreten werden darf. In einzelnen Ausnahmefällen (Versäumnis der häusliche Testpflicht) ist nach vorheriger Einverständniserklärung auch ein Selbsttest in der Schule unter Aufsicht möglich.

Da die Pflicht zum Selbsttest besteht, weise ich darauf hin, dass bei einer Nichtdurchführung von Tests keine Teilnahme am Präsenzunterricht genehmigt wird. Das heißt, dass Ihr Kind nicht die gleichen Zuwendungen, was den Unterrichtsablauf angeht, wie im Präsenzunterricht oder regulärem Distanzunterricht erwarten kann.

Generell besteht ab dem 19.04.2021 wieder Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler unter Beibehaltung des Wechselmodells.

Das Durchführen der Selbsttests gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen. Das heißt, derzeit sind es die Schülerinnen und Schüler der Grundschule, Jahrgangsstufe 1 bis 6, und der Abschlussjahrgang Klassenstufe 10 der Oberschule. Für die Klassen 7 bis 9 gilt bis auf Weiteres die ausschließlich verpflichtende Teilnahme am Distanzunterricht. Sobald Änderungen beschlossen werden und eine Form der Präsenzpflicht angeordnet wird, gelten die Bestimmungen hinsichtlich der Selbsttests auch für diese Klassen.

Ich kann Ihnen versichern, dass alle Klassenlehrkräfte und Fachlehrer bereit sind, Sie zu unterstützen, damit Ihre Kinder Ihre persönlichen Bildungsziele erreichen können.

Nähere Informationen, die im Zusammenhang mit der Testung notwendig sind, erhalten Sie über die Klassenlehrkräfte.

Des Weiteren werden Ihnen über die Klassenlehrkräfte folgende Dokumente zugänglich gemacht:

  • Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft mit Erklärung über die Abgabe der Schnelltests (Anlage 4)
  • Gebrauchsanleitung für Antigen- Selbsttest
  • Brief der Ministerin an alle SchülerInnen und Eltern (Sorgeberechtigte) (Anlage5)
  • Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen- Selbsttests mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule  (Anlage 2)
  • Einverständniserklärung zur Durchführung von Schnelltests in der Schule (Ausnahmefall) (Anlage 3)

Diese Dokumente finden Sie neben weiteren Informationen zur Teststrategie auch auf der Homepage unserer Schule unter dem Menüpunkt „Info- Selbsttest Covid“.

Für die Klärung von Fragen und Problemen stehen wir bzw. ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Ich hoffe und wünsche, dass wir gemeinsam auch diese Herausforderung bewältigen werden.

Ihnen und Euch wünsche ich Gesundheit und hoffentlich bald wieder einen „normalen“ Alltag.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

W. Krüger

Schulleiter